Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Familienrecht
geb. 1940 in Essen
verheiratet, vier Kinder
Jurastudium und Referendariat in Freiburg, Münster und Berlin
Assessorexamen in Düsseldorf 1968
zugelassen als Rechtsanwalt seit 1968
Notar 1978-2010, jetzt Notar a.D.
Fachanwalt für Familienrecht seit 1997
Rechtsgebiete:
Ehe- und Familienrecht: Eheverträge, Scheidungsfolgenverträge, Scheidungsrecht,
Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht, Regelung des Zugewinnausgleichs, Vermögensauseinandersetzung
Erbrecht: Testamentsgestaltung, Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung, internationales Erbrecht, Höferecht, Stiftungsgründung, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
Haftpflicht- und Schadensersatzrecht
Grundstücksrecht
Rechtsanwalt Frommhold hat reiche, jahrzehntelange Erfahrung als Testamentsvollstrecker sowohl mit Nachlässen von Privatpersonen als auch mit Nachlässen aus dem Unternehmensbereich. Seine Mandate betrafen Testamentsvollstreckungen zur Erbauseinandersetzung als auch Dauertestamentsvollstreckungen.
Ein weiterer Schwerpunkt im Arbeitsfeld von Rechtsanwalt Frommhold ist das Erbrecht. Und zwar
- in der Beratung zur Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie
- in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertrtung von Nachlassstreitigkeiten.
Durch seine über 30 jährige Tätigkeit als Notar verfügt er über besonders reichhaltige Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet.
Sprachen: Englisch, Französisch
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Notarkammervorstand Westfälische Notarkammer Hamm (bis 2010)
- Verwaltungsrat des Vertrauensschadenfonds der Notarkammern, Köln,
stellvertretender Vorsitzender (bis 2010)
- Vorstand Haus der Familie, Familienbildungsstätte Münster
- Vorstand Gallitzin Stiftung, Münster
- Rat der Stadt Münster 1986 – 1994, CDU-Fraktion
Publikationen:
- Das Geschiedenentestament (Münstersche Zeitung, 04.12.2007)
- Das deutsche Pflichtteilsrecht (Münstersche Zeitung, 05.12.2006)